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RG, 21.09.1905 - Rep. IV. 140/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist in Ansehung von Verhältnissen des bürgerlichen Rechts das Verlöbnis ein Vertrag, auf den die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Geschäftsfähigkeit (§§ 104 flg.) Anwendung zu finden haben? Und hat die Beiwohnung, welche eine Minderjährige einem ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlöbnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 61, 267
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 06.09.1983 - BReg. 1 Z 53/83
Analoge Anwendung der Auslegungsregel des § 2077 Abs. 2 BGB (Bürgerliches …
Unter "Verlöbnis" ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ein ernstlich gemeintes gegenseitig gegebenes und angenommenes Eheversprechen zu verstehen; es ist auf die Begründung einer dauernden (ehelichen) Lebensgemeinschaft der Verlobten hingeordnet und dient der Vorbereitung einer solchen Gemeinschaft (RGZ 61, 267/270; 105, 245 f.; 170, 72/75 f.; BGHZ 20, 195 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 315/55] /196; 28, 376/377; Senatsbeschluß vom 13.11.1981 - BReg.